Was tun?! Schwangerschaft und Bürokratie!

Im ersten Artikel zum Thema Was tun?! Zum ersten Mal Schwanger! ging es um die Punkte Hebamme, Geburtsvorbereitungskurs und um die persönliche Auseinandersetzung mit der ersten Schwangerschaft. Eltern zu werden, ist ein bedeutender Einschnitt im Leben und es gibt im Vorfeld viel zu organisieren. Um einen Überblick zu bekommen, wird in diesem Artikel auf wichtige organisatorische Punkte eingegangen.

Auswahl der Hebamme

Im ersten Teil wurde schon angesprochen, wie wichtig es ist, sich so früh wie möglich um eine Hebamme zu kümmern. Die Hebamme kann auch schon vor der Geburt beratend zur Seite stehen, wenn es um die Auswahl einer guten Klinik oder eines Geburtshauses in der Nähe gibt.


Für alle, die denken, dass es in den ersten 12 Wochen noch zu früh ist, sich mit dem Thema Hebamme auseinanderzusetzen: Ist es nicht. Abhängig vom Zeitpunkt des errechneten Geburtstermin (Sommer=Ferienzeit) und der Anzahl der verfügbaren Hebammen in deiner Nähe, kann es ratsam sein, sich gleich in den ersten Wochen um eine Hebamme zu kümmern, bei der Du dich wohl fühlst.
Manche Frauen haben auch Scheu, sich zu früh bei einer Hebamme zu melden und im Falle einer Fehlgeburt wieder absagen zu müssen. Dabei können Hebammen auch im Falle einer ‚kleinen Geburt‘ unterstützend und auffangend zur Seite stehen.

Wahl des Geburtsorts

Bei der Auswahl einer Klinik oder eines Geburtshauses kann es hilfreich sein, sich die Homepage vorher anzuschauen. Viele Einrichtungen bieten Besichtigungstermine und Informationsabende an. Hierbei ist es wichtig, zu wissen, welche Geburtsarten, z.B. Wassergeburt, angeboten werden. Wie wird mit Entscheidungsänderungen umgegangen? Ist der Klinik eine Kinderklinik angeschlossen? Wenn nicht, wo befindet sich im Notfall die nächste Kinderklinik? An diesen Informationsabenden können alle offenen Fragen zum Geburtsort gestellt werden.

Einige Kliniken klären auch im Vorfeld über die Periduralanästhesie (PDA) auf. Sobald ihr euch für eine Klinik oder Geburtshaus entschieden habt, ist es ratsam, sich beim jeweiligen Ort anzumelden. Denn gerade bei Geburtshäusern ist sind die Kapazitäten begrenzt und die Betreuung in der Schwangerschaft durch eine Hebamme des Geburtshauses erwünscht. Und auch in großen Klinken können Formalitäten durch eine vorherige Anmeldung durchdacht und in Ruhe (statt unter Wehen) erledigt werden.

Organisatorisches vor der Geburt

Bei der Arbeit

In einem bürokratischen Land wie Deutschland muss vor der Geburt sehr viel im voraus organisiert werden. Als berufstätige Frau ist es wichtig, so früh wie möglich seinen Arbeitgeber zu informieren, da erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Schwangerschaft die Bestimmungen des Mutterschutzgesetztes gelten. Die Bekanntgabe muss mit einer kostenpflichtigen Bescheinigung vom Gynäkologen erfolgen. Diese Bescheinigung wird vom Arbeitgeber bezahlt.

Sorgerecht

Es gibt einige Paare, die aus diversen Gründen nicht standesamtlich heiraten. Damit aber beide Elternteile gleichberechtigt das Sorgerecht haben, ist es wichtig, sich vor der Geburt darum zu kümmern. In Deutschland erhält bei unverheirateten Paaren automatisch die Mutter das Sorgerecht. Um es mit dem Vater zu teilen, muss erstmal die Vaterschaftsanerkennung vollzogen werden. Hierbei werden die Geburtsurkunden beider Elternteile, Personalausweise und bei Abwesenheit der Mutter, ihre schriftliche Zustimmung benötigt. Ist eine Vaterschaftsanerkennung vollzogen, kann die Sorgerechtserklärung beim Jugendamt beantragt werden. Hier kann man auch den Nachnamen des Kindes festlegen.
Beide Prozesse, kann man beim Jugendamt am selben Termin ausführen. Beim jeweiligen Amt vor Ort kann man sich informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Die Erklärung kann auch nach der Geburt erfolgen.

Mutterschaftsgeld

Ein weiterer organisatorischer Punkt ist das Mutterschaftsgeld. Dieses wird bei der eigenen Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragt. Dazu wird eine Bescheinigung vom betreuenden Arzt für die Krankenkasse und den Arbeitgeber ausgestellt. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld erstreckt sich auf den Zeitraum der Mutterschutzfrist.

Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen!

Hilfreich ist es, die Formulare für Kindergeld, Elterngeld und Familienversicherung frühzeitig zu besorgen und schon mal auszufüllen. So müsst ihr euch im Wochenbett nicht noch mit komplizierten Anträgen beschäftigen, sondern nur noch Geburtstag und Namen des Kindes eintragen und die Formulare zur Post bringen.

Auch wenn es absurd erscheint, sich noch vor der Geburt damit zu beschäftigen: Je nachdem, wie lange die Elternzeit geplant ist, ist es in Großstädten und Ballungsgebieten wichtig, sich rechtzeitig nach Betreuungsangebote wie Krippe und Tagesmutter in der Nähe umzusehen und ggf. anzumelden. Schaut euch Einrichtungen an, die in Frage kommen und lasst euch zur Sicherheit schon auf die Warteliste setzen, wenn eine bestimmte Betreuungsform für euch in Frage kommt.

Patientenverfügung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Patientenverfügung. So schön und positiv auch eine Geburt sein kann, birgt Risiken mit sich. Es ist wichtig – und nicht nur rund um Schwangerschaft und Geburt – im voraus eine Patientenverfügung zu haben. Auf der Homepage der Ärztekammer gibt es vorhanden Dokumenten zum ausfüllen.

„Mit einer Patientenverfügung bringen Sie zum Ausdruck, welche Behandlungen Sie im Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit möchten oder ablehnen. Mit Einführung der Patientenverfügung in das Bürgerliche Gesetzbuch wird das Recht des entscheidungsfähigen Patienten anerkannt, sein Selbstbestimmungsrecht nicht nur aktuell, sondern auch durch eine in der Zukunft wirkende vorausschauende Verfügung auszuüben (§1901a BGB).“

https://www.aerztekammer-hamburg.org/patientenverfuegung.html

Elternzeit

Der letzte Punkt, welcher vor der Geburt berücksichtigt werden sollte, ist der Antrag auf Elternzeit. Hier muss der Antrag spätestens sieben Wochen vor dem Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und die Dauer der Elternzeit enthalten.

Organisatorisches nach der Geburt

Bei einer guten Vorbereitung, muss nach der Geburt nicht mehr viel gemacht werden. Das A&O ist die Geburtsurkunde des Kindes. Es ist ratsam, ca. 5 zusätzliche beglaubigte Kopien zu beantragen, da diese für spätere Formalitäten gebraucht werden. Innerhalb einer Woche nach der Geburt muss beim Standesamt die Geburtsurkunde des Kindes beantragt werden. Oft wird in Kliniken ein solcher Service angeboten.

Mit den Geburtsurkunden kann das Kind dann beim Einwohnermeldeamt und der Familienversicherung der Krankenkasse angemeldet werden.

Der ausgefüllte Kindergeldantrag wird mit Geburtsurkunde an die Bundesagentur für Arbeit abgeschickt.

Der Antrag auf Elterngeld wird zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, der Krankenkassenbescheinigung, sowie der Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers der letzten 12 Monate vor der Geburt und einer Kopie der letzten Steuerbescheids an die Elterngeldstelle verschickt. Mehr Informationen zum Elterngeld und ElterngeldPlus gibt es auf der Seite www.Familien-Wegweiser.de .

Vorfreude

Zwar ist ein Rückbildungskurs kein bürokratischer Aspekt, jedoch für die Gesundheit der Mutter von großer Bedeutung. Sobald es der frisch gebackenen Mutter besser geht, sollte die Teilnahme an einem Rückbildungskurs eingeplant werden.

Ihr seht, mit einer guten Vorbereitung müssen nach der Geburt nicht mehr viele Dinge erledigt werden und ihr habt Zeit, euch auf das wichtigste zu konzentrieren: Euch kennenzulernen, zu erholen und als Familie neu zusammenzuwachsen.

Was gehört für euch zu den Dingen, die vor der Geburt unbedingt erledigt werden sollten? Teilt sie mit uns unter #basmafamily oder markiert uns unter @basmamagazine .

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